Veranstaltung: | LMV GRÜNEN JUGEND SCHLESWIG-HOLSTEIN |
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Tagesordnungspunkt: | 2 Anträge |
Antragsteller*in: | Annabell Pescher (GJ Flensburg), Leon Bossen (GJ Flensburg) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.03.2021, 09:17 |
A6: Ständige Kinder- und Jugendbeiräte – Demokratische Beteiligung von jungen Menschen gewährleisten
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein möge
beschließen:
Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein setzt sich auf dem Landesparteitag von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Einrichtung von ständigen Kinder- und
Jugendbeiräten in jeder Kommune in Schleswig-Holstein ein. Außerdem soll auf
Landesebene ein ständiges Kinder- und Jugendparlament etabliert werden, dass
sich aus den gewählten Vertreter*innen der kommunalen Kinder- und Jugendbeiräte
zusammensetzt. Diese besetzen jeweils einen FINT*- und einen offenen Platz und
entsenden die gewählten Vertreter*innen in das Kinder- und Jugendparlament auf
Landesebene.
Für die Einrichtung der Kinder- und Jugendbeiräte und des Kinder- und
Jugendparlaments sollen folgende Richtlinien berücksichtigt werden:
- Die Kinder- und Jugendbeiräte setzen sich dafür ein, dass die Interessen
von Kindern und Jugendlichen bei den Planungen und Vorhaben der Kommune
berücksichtigt werden und vertreten die Interessen von Kindern und
Jugendlichen. Sie können die Politik hierzu durch Anregungen, Empfehlungen
und Stellungnahmen beraten. Dafür muss die kommunale Volksvertretung den
Beirat über mögliche Themen, welche die Belange von Kindern und
Jugendlichen betreffen, in Kenntnis setzen.
- Die Beiräte können in Angelegenheiten, welche die von ihnen vertretenen
Kinder und Jugendliche betreffen, Anträge an die jeweilige kommunale
Volksvertretung stellen. Die Anträge sind durch Beschluss des Beirates zu
formulieren. Die Politiker*innen sind dazu verpflichtet, diese Anträge zu
beraten und eine Stellungnahme dazu abzugeben.
- Die Kinder- und Jugendbeiräte werden für die Dauer von zwei Jahren
gewählt. Die Wahltage und die Zeiten, in denen gewählt werden kann, werden
an die landesweiten Wahlen der Kinder- und Jugendbeiräte in Schleswig-
Holstein angepasst. Die Möglichkeit zu wählen, soll auch in Schulen
gewährleistet werden.
- Bei der Planung und Gestaltung der Beiräte muss daher ein inklusiver und
niedrigschwelliger Beteiligungsansatz gewählt werden, damit Kinder und
Jugendliche aus unterschiedlichen Lebenswelten dort vertreten und die
Vielfalt der Gesellschaft repräsentiert wird. Bei der Besetzung des
Beirats sollen daher insbesondere Maßnahmen getroffen werden, die der
strukturellen Benachteiligung von FINT*-Personen und weiteren
marginalisierten Gruppen entgegenwirken.
- Das Kinder- und Jugendparlament tagt mindestens alle zwei Monate. Neben
den Vertreter*innen der Kinder- und Jugendbeiräte soll außerdem die
Kinder- und Jugendverbandsarbeit durch die Beteiligung des
Landesjugendrings Schleswig-Holstein miteinbezogen werden. Außerdem sollen
auch junge Menschen aus der dänischen Minderheit verpflichtend im Beirat
repräsentiert werden, zum Beispiel durch die Beteiligung des dänischen
Schulvereins für Südschleswig.
- Die kommunalen Kinder- und Jugendbeiräte und das Kinder- und
Jugendparlament sollen jeweils über einen eigenen Etat verfügen, um eigene
Projekte im Bereich der politischen Bildung umsetzen zu können oder um
über ihre Arbeit zu informieren.
Begründung
Die gemeinsame Jugendstrategie der Bundesregierung (Stand Dezember 2019) fordert unter dem Handlungsfeld „Beteiligung, Engagement und Demokratie“:
„Um Jugendliche und junge Erwachsene auch innerhalb der etablierten demokratischen Strukturen stärker zu beteiligen, sind bestehende Regelungen daraufhin zu überprüfen, ob die Mitbestimmung von Jugendlichen verbessert werden kann. Politische Jugendbeteiligung und jugendgerechte Beteiligungsformate sollen gestärkt werden, um möglichst viele Jugendliche und junge Erwachsene für eine aktive gesellschaftspolitische Teilhabe am demokratischen Zusammenleben zu begeistern und zu befähigen.“ (Jugendstrategie der Bundesregierung, 2019: S. 46)
Außerdem wird auf die besondere Rolle von Kindern und Jugendlichen als Expert*innen in eigener Sache hingewiesen (vgl. Jugendstrategie der Bundesregierung, 2019: S. 43).In Schleswig-Holstein zeigt insbesondere das jährlich stattfindende Projekt „Jugend im Landtag“ zeigt, welche Expertise junge Menschen einbringen können. Auf Landesebene und in den meisten Kommunen gibt es aber zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verpflichtende und ständige Beteiligung von jungen Menschen.
Insbesondere die Corona-Krise zeigt jedoch, dass eine Beteiligung von jungen Menschen notwendig ist, damit deren Belange auch in politische Beschlusslangen einfließen kann und dadurch eine höhere Akzeptanz der Maßnahmen herbeigeführt werden kann. Dabei können durch die verschiedenen Akteur*innen in den Beiräten vielfältige Lebensweltrealitäten berücksichtigt werden (z.B. Schule/Studium, Stadt/Land).
Durch die frühe Möglichkeit zur Partizipation insbesondere auch auf kommunaler Ebene wird es jungen Menschen ermöglicht, sich für ihre Belange einzusetzen, wodurch auch ein größeres Interesse am politischen Geschehen herbeigeführt werden kann.