Antrag: | Ständige Kinder- und Jugendbeiräte – Demokratische Beteiligung von jungen Menschen gewährleisten |
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Antragsteller*in: | Florian Juhl (KV Pinneberg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 20.03.2021, 15:45 |
Ä2 zu A6: Ständige Kinder- und Jugendbeiräte – Demokratische Beteiligung von jungen Menschen gewährleisten
Antragstext
Von Zeile 4 bis 18:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Einrichtung von ständigen Kinder- und
Jugendbeiräten in jeder Kommune in Schleswig-Holstein ein. Auf Kreisebene soll zudem ein ständiger Kreis-Kinder- und Jugendbeirat etabliert werden, der sich aus den gewählten Vertreter:innen der kommunalen Kinder- und Jugendbeiräte im Kreis zusammensetzt. Diese besetzen einen offenen Platz und entsenden die:den Vertreter:in zum Kreis-Kinder- und Jugendbeirat. Außerdem soll auf
Landesebene ein ständiges ständiger Landes-Kinder- und JugendparlamentJugendbeirat etabliert werden, dassder
sich aus den gewählten Vertreter*innen der kommunalen Kreis-Kinder- und Jugendbeiräten
zusammensetzt. Diese besetzen jeweils einen FINT*- und einen offenen Platz und
entsenden die gewählten Vertreter*innen in das den Landes-Kinder- und Jugendparlament auf
LandesebeneJugendbeirat.
Für die Einrichtung der Kinder- und Jugendbeiräte und des Kinderauf Kommunal-, Kreis- und
Jugendparlamentsund Landesebene sollen folgende Richtlinien berücksichtigt werden:
- Die Kinder- und Jugendbeiräte setzen sich dafür ein, dass die Interessen
von Kindern und Jugendlichen bei den Planungen und Vorhaben der Kommune
Kommune, des Kreises oder des Landes berücksichtigt werden und vertreten die Interessen von Kindern und
Jugendlichen. Sie können die Politik hierzu durch Anregungen, Empfehlungen
und Stellungnahmen beraten. Dafür muss die kommunalemüssendie Volksvertretung den jeweiligen
Beirat über mögliche Themen, welche die Belange von Kindern und
Von Zeile 20 bis 22:
- Die Beiräte auf Kommunal- und Kreisebene können in Angelegenheiten, welche die von ihnen vertretenen
Kinder und Jugendliche betreffen, Anträge an die jeweilige kommunale
Volksvertretung stellen. Die Anträge sind durch Beschluss des Beirates zu
Nach Zeile 24 einfügen:
- Die Beiräte auf Kommunal- und Kreisebene haben in Angelegenheiten, welche die von ihnen vertretenen Kinder und Jugendliche betreffen, ein Rederecht in der jeweiligen Volksvertretung.
Von Zeile 36 bis 39:
- Die Kinder- und Jugendbeiräte auf Kummunalebene tagen mindestens drei Mal im Jahr.
- Die Kreis-Kinder- und Jugendbeiräte tagen mindestens drei Mal im Jahr. Neben den Vertreter:innen der Kinder- und Jugendbeiräte soll außerdem die Kinder- und Jugendverbandsarbeit durch die Beteiligung des jeweiligen Kreisjugendrings miteinbezogen werden.
Das Der Landes-Kinder- und JugendparlamentJugendbeirat tagt mindestens alle zwei Monate. Neben den Vertreter*innen der Kreis-Kinder- und Jugendbeiräte soll außerdem die Kinder- und Jugendverbandsarbeit durch die Beteiligung des
Von Zeile 44 bis 47:
Die kommunalen Kinder- und Jugendbeiräte und das Kinder- und
Jugendparlament sollen jeweils über einen eigenen Etat verfügen, um eigene
Projekte im Bereich der politischen Bildung
- Die Kinder- und Jugendbeiräte sollen jeweils über einen eigenen Etat verfügen, um eigene
Projekte umsetzen zu können oder um
über ihre Arbeit zu informieren.
Von Zeile 4 bis 18:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Einrichtung von ständigen Kinder- und
Jugendbeiräten in jeder Kommune in Schleswig-Holstein ein. Auf Kreisebene soll zudem ein ständiger Kreis-Kinder- und Jugendbeirat etabliert werden, der sich aus den gewählten Vertreter:innen der kommunalen Kinder- und Jugendbeiräte im Kreis zusammensetzt. Diese besetzen einen offenen Platz und entsenden die:den Vertreter:in zum Kreis-Kinder- und Jugendbeirat. Außerdem soll auf
Landesebene ein ständiges ständiger Landes-Kinder- und JugendparlamentJugendbeirat etabliert werden, dassder
sich aus den gewählten Vertreter*innen der kommunalen Kreis-Kinder- und Jugendbeiräten
zusammensetzt. Diese besetzen jeweils einen FINT*- und einen offenen Platz und
entsenden die gewählten Vertreter*innen in das den Landes-Kinder- und Jugendparlament aufLandesebeneJugendbeirat.
Für die Einrichtung der Kinder- und Jugendbeiräte und des Kinderauf Kommunal-, Kreis- undJugendparlamentsund Landesebene sollen folgende Richtlinien berücksichtigt werden:
- Die Kinder- und Jugendbeiräte setzen sich dafür ein, dass die Interessen
von Kindern und Jugendlichen bei den Planungen und Vorhaben derKommune
Kommune, des Kreises oder des Landes berücksichtigt werden und vertreten die Interessen von Kindern und
Jugendlichen. Sie können die Politik hierzu durch Anregungen, Empfehlungen
und Stellungnahmen beraten. Dafürmuss die kommunalemüssendie Volksvertretung den jeweiligen
Beirat über mögliche Themen, welche die Belange von Kindern und
Von Zeile 20 bis 22:
- Die Beiräte auf Kommunal- und Kreisebene können in Angelegenheiten, welche die von ihnen vertretenen
Kinder und Jugendliche betreffen, Anträge an die jeweiligekommunale
Volksvertretung stellen. Die Anträge sind durch Beschluss des Beirates zu
Nach Zeile 24 einfügen:
- Die Beiräte auf Kommunal- und Kreisebene haben in Angelegenheiten, welche die von ihnen vertretenen Kinder und Jugendliche betreffen, ein Rederecht in der jeweiligen Volksvertretung.
Von Zeile 36 bis 39:
- Die Kinder- und Jugendbeiräte auf Kummunalebene tagen mindestens drei Mal im Jahr.
- Die Kreis-Kinder- und Jugendbeiräte tagen mindestens drei Mal im Jahr. Neben den Vertreter:innen der Kinder- und Jugendbeiräte soll außerdem die Kinder- und Jugendverbandsarbeit durch die Beteiligung des jeweiligen Kreisjugendrings miteinbezogen werden.
DasDer Landes-Kinder- undJugendparlamentJugendbeirat tagt mindestens alle zwei Monate. Neben den Vertreter*innen der Kreis-Kinder- und Jugendbeiräte soll außerdem die Kinder- und Jugendverbandsarbeit durch die Beteiligung des
Von Zeile 44 bis 47:
Die kommunalen Kinder- und Jugendbeiräte und das Kinder- und
Jugendparlament sollen jeweils über einen eigenen Etat verfügen, um eigene
Projekte im Bereich der politischen Bildung
- Die Kinder- und Jugendbeiräte sollen jeweils über einen eigenen Etat verfügen, um eigene
Projekte umsetzen zu können oder um
über ihre Arbeit zu informieren.