Veranstaltung: | LMV GRÜNEN JUGEND SCHLESWIG-HOLSTEIN |
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Tagesordnungspunkt: | 2 Anträge |
Antragsteller*in: | Sprecher*innen der GRÜNEN JUGEND Flensburg (dort beschlossen am: 04.03.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.03.2021, 21:31 |
A10: Fußverkehr stärken - Klima schützen!
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein möge
beschließen:
Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein setzt sich auf dem Landesparteitag von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Einführung einer landesweiten Strategie zur
Attraktivierung des Fußverkehrs ein. Dabei sollen bei der Mobilitätsplanung die
Bedürfnisse von Fußgänger*innen und Rollstuhlfahrer*innen im Vordergrund stehen
und nicht mehr die des Autoverkehrs. Wir fordern daher:
- die Ausweitung von reinen Fußgängerzonen und Zonen in denen
Fußgänger*innen Vorrang genießen,
- autofreie Kernbereiche in den Innenstädten und mittelfristig komplett
autofreie Innenstädte,
- einen neuen Standard für Querungshilfen durch Doppelquerungen
(Nullabsenkung und 3cm-Tastkante) und die Installierung von
Bodenleitsystemen
- längere Grünphasen für Fußgänger*innen und sinnvolle Taktung der
Ampelphasen,
- die Anpassung der Straßenbeläge (barrierefrei und
fußgänger*innenfreundlich)
- die Attraktivierung von Fußwegen, Fußgängerzonen und des gesamten
Straßenraums, durch Bäume, Grünflächen, Beleuchtung und Straßenmobiliar
(insbesondere zusätzliche Sitzmöglichkeiten),
- die Sicherung und Attraktivierung von Schulwegen,
- die Aufstellung von Hilfsmittel, die der Orientierung, Wegfindung oder
Navigation dienen (wie Beschilderung, Leitsysteme und Karten)
Begründung
Um das 1,5 Grad Ziel erreichen zu können und die extrem Aufheizung in Innenstädten zu verhindern, müssen wir alternative Mobilitätskonzepte umsetzen, die nicht wie bisher den Autoverkehr in den Fokus stellen. Im Mittelpunkt der geforderten Maßnahmen steht die fußgänger*innenfreundliche und barrierearme Gestaltung des Straßenraums.
Auch Berlin hat Anfang des Jahres das bundesweit erste Regelungen zum Schutz der Fußgänger*innen in ihrem Mobilitätsgesetz verankert. Ziel der Fußverkehrsstrategie ist es, Straßen und öffentliche Plätze entsprechend der Bedürfnisse des Fußverkehrs zu modernisieren, um somit das hohe Potenzial der Innenstädte nutzen zu können.
Durch die genannten Maßnahmen wird die Aufenthaltsqualität in den Innenstädten erhöht, was zu einer allgemeineren Attraktivierung und einer dadurch erhöhten Nutzung führt. Die Aufstellung von zusätzlichen Sitzbänken und Sitzgelegenheiten bedeutet dabei insbesondere für ältere Menschen eine Mobilitätshilfe und unterstützen somit in der Teilhabe. Zusätzliche Beleuchtung kann zu einem Abbau von Angsträumen, insbesondere für FINT*-Personen, führen, wodurch die Nutzungsdauer erweitert wird.
Zu Fuß gehen ist weitestgehend kostenlos, fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden und produziert weder Schadstoffe noch Lärm. Eine Fußverkehrsstrategie sichert die selbstständige Mobilität, vor allem von Kindern, älteren Menschen und Mobilitätseingeschränkten.